Energiekostenzuschuss: Bis zu 5250 Euro für Strom- und Gaskunden
Verbraucher können tausende Euro zurückfordern
Eigenmächtige Preiserhöhungen ohne Kunden zustimmung
Verbraucher können aufgrund von eigenmächtig durchgeführten Preiserhöhungen für Strom und Gas ohne die Zustimmung der Kunden bis zu 5250 Euro zurückerhalten. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband hat sich außergerichtlich mit Energieanbietern geeinigt. Verbraucherschützer sind kürzlich gegen Strom- und Gas-Anbieter vorgegangen, da diese die Preise ohne Zustimmung der Kunden erhöht hatten.
Die Regierung will die Bürger angesichts der hohen Gas- und Strompreise entlasten. Der Staat soll eine Abschlagszahlung übernehmen und ab dem Frühjahr 80 Prozent des Gas- und Stromverbrauchs der Bürger übernehmen. Sonderverträge sind in der Regel günstiger als die Grundversorgung.
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